Allgemeine Geschäftsbedingungen WIPA Technik Gmbh

  • I. Allgemeines
    Grundlagen für die Überlassung von Arbeitskräften sind das Österreichische Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG). BGBL 196/1988, in der jeweils gültigen Fassung, sowie Österreichisches Recht und nachstehende vertragliche Bedingungen, welche mit Auftragserteilung als anerkannt und vereinbart gelten – hievon abweichende Bedingungen erlangen ausnahmslos nur dann Rechtswirksamkeit, wenn sie zwischen der Firma WIPA Technik als Überlasser und dem Beschäftiger schriftlich vereinbart werden.
    Jedwede mündliche oder stillschweigende Abänderung nachstehender Bedingungen wird ausgeschlossen.
  • II. Leistungsumfang
    Die Firma WIPA Technik überlässt dem Beschäftiger Arbeitskräfte, welche die fachliche Eignung der vom Beschäftiger geforderten Berufsgruppe aufweisen. Die Qualifikation der überlassenen Arbeitskräfte entspricht, soweit keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird, den durchschnittlichen Fähigkeiten einer Arbeitskraft der jeweiligen Berufsgruppe.
    Die von der Firma WIPA Technik überlassenen Arbeitskräfte dürfen ausnahmslos nur für das in der Auftragsbestätigung angeführte Tätigkeitsgebiet herangezogen werden.
    Entspricht eine überlassene Arbeitskraft nicht der gemäß Punkt II. dieser Bedingungen vereinbarten Leistung, kann die überlassene Arbeitskraft binnen zwei Tagen ab Arbeitsbeginn an den Überlasser zurückgestellt werden.
  • III. Preise
    Die in den Anboten der Firma WIPA Technik angeführten Nettopreise basieren auf den Lohnkosten zum Zeitpunkt der Offertelegung. Die Angebote sind stets unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich durch eine Befristung als fest gekennzeichnet sind. Bei kollektivvertraglicher Lohnerhöhung oder sonstigen Kostensteigerungen ist die Firma WIPA Technik berechtigt, die Preise entsprechend anzuheben, dies auch während des Beschäftigungszeitraumes.
  • IV. Vertragsabschluss
    Vertragsinhalt ist der Inhalt der Auftragsbestätigung einschließlich der allgemeinen Bedingungen für die Überlasser von Arbeitskräften der Firma WIPA Technik.
  • V. Beschäftigungszeitraum
    Als Arbeitsbeginn gilt der in der Auftragsbestätigung genannte Termin. Als letzter Arbeitstag gilt der in der Auftragsbestätigung genannte Termin, welcher durch Verlängerung, die eine Woche vor Auftragsende bekanntzugeben ist, auftragsmäßig neu festgesetzt werden kann.
    Bei unbefristeten Arbeitskräfteüberlassungen beziehungsweise bei solchen, die die Dauer von einem Monat überschreiten, kann das Arbeitskräfteüberlassungsverhältnis von beiden Seiten binnen sieben Tagen ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden.
  • VI. Übernahmebestimmungen
    Wird ein zur Überlassung angebotener oder überlassener Mitarbeiter innerhalb 6 Monaten vom Beschäftiger als Arbeitnehmer oder arbeitnehmerähnliche Person übernommen, verpflichtet sich der Beschäftiger ab der Übernahme den Wert von 160 Angebotsstunden der Firma WIPA Technik als Aufwandskostenersatz zu zahlen.
  • VII. Einstellungsverbot
    Ist ein Beschäftigungsbetrieb von Streik oder Aussperrung betroffen, ist dies der Firma WIPA Technik unverzüglich mitzuteilen und besteht in diesem Fall ein sofortiges Beschäftigungsverbot der überlassenen Arbeitskräfte.
  • VIII. Beschäftigerpflichten
    Der Beschäftiger ist verpflichtet zur Einhaltung der jeweils geltenden öffentlich – rechtlichen Arbeitnehmerschutzvorschriften, sowie der arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht und haftet dafür gegenüber dem Arbeitskräfteüberlasser. Es obliegt dem Beschäftiger, die ihm überlassenen Arbeitskräfte bei der eigenen Betriebshaftpflichtversicherung zu melden.
      
    IX. Haftung
    Die Firma WIPA Technik haftet nicht für eine bestimmte Arbeitsleistung oder einen bestimmten Leistungserfolg, sie übernimmt auch keine Haftung für allfällige von der Arbeitskraft zugefügte Schäden. Die Firma WIPA Technik trifft keinerlei Haftung für aufgrund oder anlässlich der Arbeitsausführungen der überlassenen Arbeitskraft allenfalls entstehende Schadenersatz- und/oder Gewährleistungsansprüche soweit keine anderslautenden zwingenden gesetzlichen Bestimmungen bestehen. Benützt die überlassene Arbeitskraft Arbeitsgeräte, Fahrzeuge etc. des Beschäftigers, haftet die Fa. WIPA Technik nicht für daran oder dadurch entstehende Schäden. Vor der Überlassung von Fahrzeugen an die überlassene Arbeitskraft hat der Beschäftiger zu prüfen, ob die überlassene Arbeitskraft die zum Lenken derartiger Fahrzeuge erforderliche Berechtigung besitzt. Die Firma WIPA Technik haftet nicht für Unterbleiben oder Verzögerungen der Arbeitsleistung, insbesondere bei höherer Gewalt oder Krankheit oder Unfall der überlassenen Arbeitskraft. In diesen Fällen ist die Firma WIPA Technik berechtigt vom Vertrag zurückzutreten ohne eine andere Arbeitskraft zu überlassen. Schadensersatzansprüche gegen die Firma WIPA Technik hieraus sind ausgeschlossen, ausgenommen es wird ein besonderer Werkvertrag abgeschlossen.
  • X. Auftragsort
    Als Auftragsort gilt die in der Auftragsbestätigung genannte Arbeitsstätte. Bei Einsatz an einem anderen als dem vereinbarten Arbeitsort ist die Firma WIPA Technik im vorhinein zu verständigen. Der Firma WIPA Technik ist der jederzeitige Zugang zu den Arbeitsorten, an welchen die überlassenen Arbeitskräfte beschäftigt werden, zu ermöglichen.
  • XI. Zahlungsbedingungen
    Die Rechnungsstellung erfolgt durch die Firma WIPA Technik monatlich aufgrund der von der überlassenen Arbeitskraft aufgezeichneten Stundennachweise. Die überlassene Arbeitskraft ist nicht berechtigt, Zahlungen im Namen der  Firma WIPA –Technik  entgegenzunehmen. Die Rechnungen sind zahlbar binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Nach Fälligkeitsdatum werden Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank verrechnet. Zur Vornahme von Abzügen bzw. Aufrechnung oder Einbehaltung von Zahlungen ist der Beschäftiger nicht berechtigt. Wechselzahlungen werden von der Firma WIPA –Technik nicht akzeptiert. Für den Fall dass der Beschäftiger Zahlungen nicht oder verspätet leistet, ist die Fa. WIPA Technik berechtigt, unter Setzung einer 5-tägigen Nachfrist, vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten ohne weitere Leistung an den Beschäftiger erbringen zu müssen, ohne Nachfristsetzung auch bei Ablehnung der Deckung durch die eigene Kreditschutzversicherung. Schadensersatzansprüche gegen die Firma  WIPA Technik hieraus sind ausgeschlossen.
  • XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    Für die Überlassung und Zahlung gilt als Erfüllungsort der Firmensitz der Firma WIPA –Technik, auch wenn die Beschäftigung der überlassenen Arbeitskraft vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt. Kreis- und Handelsgericht Wels, Firmensitz der Firma WIPA Technik ist Attnang-Puchheim.
  • XIII. Besondere Bedingungen
    Sollte eine der vorstehenden Bedingungen nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bedingungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Wege
    gemeinsamer Verhandlungen eine Bestimmung zu finden, die dem Sinn und Zweck des abgeschlossenen Überlassungsvertrages und der obsolet gewordenen Bestimmungen entspricht.
  • XIIII. SCC-Management Zertifikat (Sicherheit; Gesundheit und Umweltschutz )
    Wir schulen unser Personal nach den Richtlinien des SCC-Managements. Das bedeutet für uns eine klare Verpflichtung, dem Thema Arbeitssicherheit größte Aufmerksamkeit zu schenken.
    Daher bitten wir unsere Kunden ein Augenmerk auf Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz zu legen und diese in unserem Sinne weiter zu leben.  Sicherheit ist uns wichtig!  

 

Aktuelles

Jahresrückblick 2011 - Salzkammergut Trophy in Bad Goisern
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Am 16. Juli 2011 starteten die "WIPA-Racer" in Bad Goisern und brachten auf einer Strecke über 53,5 Kilometer super Leistungen.
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Von über 1400 Startern läuft Herr Schiller als 39. iger durchs Ziel !!
Am 01.06.2008 starteten beim 27. Mondseeland Halbmarathon über 1400 Läufer und Läuferinnen. Matthias Schiller - ein Top-Läufer war wieder mit dabei und erreichte den beeindruckenden 39. Platz. Wir gratulieren recht herzlich zu dieser Leistung!
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Eine Delegation der Wirtschaftskammer besuchte den neuen Obmann vom Wirtschaftsbund Attnang-Puchheim - Herrn Wolfgang Langthaler - in seinem Unternehmen
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Am diesjährigen Sportlerball der Union Regau sorgten die Mitglieder der Show Tanz Gruppe als Straßenkehrer für eine kreative Mitternachtseinlage. Für die passenden Outfit´s sorgte der Geschäftsführer von WIPA Technik - Wolfgang Langthaler, indem er die Tänzerinnen und Tänzer mit entsprechender Arbeitskleidung ausstattete.
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