Aktuelles rund um WIPA

26.03.2008
Meldepflicht für Beschäftiger, Berufskrankheitenliste
Am 27.7.2006 wurde die 66.Novelle des ASVG im Rahmen des Sozialrechts-Änderungsgesetzes kundgemacht.
Wichtige Neuerungen: Erweiterung der Meldepflicht bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten: Im Falle einer Arbeitskräfteüberlassung ist der der Beschäftiger/die Beschäftigerin (nach §3 des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes) zur Meldung verpflichtet. (§363 Abs 1 ASVG)

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