Aktuelles rund um WIPA
26.03.2008
Meldepflicht für Beschäftiger, Berufskrankheitenliste
Am 27.7.2006 wurde die 66.Novelle des ASVG im Rahmen des Sozialrechts-Änderungsgesetzes kundgemacht.
Wichtige Neuerungen:
Erweiterung der Meldepflicht bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten:
Im Falle einer Arbeitskräfteüberlassung ist der der Beschäftiger/die Beschäftigerin (nach §3 des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes) zur Meldung verpflichtet.
(§363 Abs 1 ASVG)

