Job-Details

Werkzeugmacher (m/w)

Der Job

Für einen Kunden im Raum Steinabrückl suchen wir

Werkzeugmacher (m/w)

 

Ihr Aufgabenbereich umfasst die 

Herstellung, Wartung und Reparatur von Werkzeugen für Spritzguss- und Blasmaschinen

 

 

Die Anforderungen

  • Abgeschlossene Berufsausbildung
  • Mehrjährige Berufspraxis von Vorteil
  • selbständiges Arbeiten

 

 

Unsere Leistungen

  • Langfristigen und interessanten Arbeitsplatz
  • Freiwillige soziale Leistungen
  • Berufliche Weiterbildung
  • Attraktive Entlohnung

Sie fühlen sich angesprochen?
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!




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Aktuelles

Neues aus dem WIPA Veranstaltungskalender...
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Die WIPA Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und WIPA Kunden waren am 18. Dezember 2009 eingeladen, das Jahr bei einem Gläschen Glühwein oder Punsch gemütlich ausklingen zu lassen.
Europameisterschaft im Mountainbike vom 7. - 8. Juni 2008 in Regau
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WIPA Technik "kämpft" gemeinsam mit Hitsch & Bauer beim 12 Stunden-Rennen in Regau
Wolfgang Langthaler (Personalmanager der Firma WIPA Technik) und Rudi Bauer (Firma Hitsch & Bauer) trotzten gemeinsam Wind und Regen und erreichten nach 12 Stunden Strapazen heil und glücklich das Ziel.
WIPA Technik forciert berufliche Weiterbildung in firmeneigenen Seminarräumen
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Das neue Firmengebäude von WIPA Technik bedeutet nicht nur für die administrative Belegschaft eine moderne und freundliche Arbeitsatmosphäre, sondern bietet auch den überlassenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern großzügige Seminarräumlichkeiten für berufliche Weiterbildung.
Sehr gute Zusammenarbeit zwischen WIPA Technik und dem AMS Vöcklabruck
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WIPA Technik freut sich über die tatkräftige Unterstützung durch das AMS Vöcklabruck
Arbeitskräfteüberlassung
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Das Arbeitskräfte-überlassungsgesetz regelt die Bereitstellung von Arbeitskräften zur Arbeitsleistung an Dritte und bezweckt den Schutz der überlassenen Arbeitskräfte.
Schutz der Arbeitnehmer/innen Vereinbarungen zum Nachteil der Arbeitnehmer/innen sind verboten. Das beschäftigende Unternehmen hat eine Fürsorgepflicht gegenüber der überlassenen Arbeitskraft und ist zur Gleichbehandlung von überlassenen Arbeitskräften und der "Stammbelegschaft" verpflichtet.
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