Job-Details

Behälter-/Apparatebauer (m/w)

Der Job

Starte eine erfolgreiche Karriere als

Behälter-/Apparatebauer (m/w)

bei einem der weltweit führenden Betriebe für Fasertechnik 

 

Die Anforderungen

  • Abgeschlossene Berufsausbildung als Stahlbauschlosser
  • Mehrjährige Praxis im Behälter- & Anlagenbau
  • Zeichnung lesen

     

Unsere Leistungen

Wir wenden uns an leistungsorientierte Persönlichkeiten

mit Teamgeist, Belastbarkeit und Durchsetzungskraft,

die mit Ihrem Können und Wissen voll durchstarten möchten!

Schick´ uns noch heute Deine Bewerbung und schnüre mit uns gemeinsam Dein ganz persönliches Erfolgspaket!




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Aktuelles

WIPA Mitarbeiter für langjährige Treue zum Unternehmen geehrt
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WIPA Technik beweist einmal mehr, dass auch im oft so kurzlebig dargestellten Zweig der Personalbereitstellung, langfristige Dienstverhältnisse existieren können und sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hier zugehörig und gut aufgehoben fühlen.
So viele Zeitarbeitskräfte wie 2007 gab es noch nie in Österreich!
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Die Statistik der Arbeitskräfte-überlassung, jährlich durchgeführt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA), weist für 2007 einen Höchststand an Zeitarbeitskräften in Österreich aus.
2006 waren 59.262 Arbeitskräfte bei Personalleasingunternehmen beschäftigt
Wirtschaftskammer zu Besuch bei WIPA Technik
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Eine Delegation der Wirtschaftskammer besuchte den neuen Obmann vom Wirtschaftsbund Attnang-Puchheim - Herrn Wolfgang Langthaler - in seinem Unternehmen
Interne Sicherheitsschulung für WIPA Mitarbeiter
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Als SCC** und SCP- zertifiziertes Unternehmen sorgt WIPA Technik in regelmäßigen Abständen für die Schulung seiner Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz.
Arbeitskräfteüberlassung
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Das Arbeitskräfte-überlassungsgesetz regelt die Bereitstellung von Arbeitskräften zur Arbeitsleistung an Dritte und bezweckt den Schutz der überlassenen Arbeitskräfte.
Schutz der Arbeitnehmer/innen Vereinbarungen zum Nachteil der Arbeitnehmer/innen sind verboten. Das beschäftigende Unternehmen hat eine Fürsorgepflicht gegenüber der überlassenen Arbeitskraft und ist zur Gleichbehandlung von überlassenen Arbeitskräften und der "Stammbelegschaft" verpflichtet.
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